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Guter "Stoff"?

Wirklich guten Stoff gibt es nur in der Apotheke oder auf Empfehlung. Das Heilmittelgesetz sorgt dafür, dass Stoffe, die heilen könnten nicht wahllos "verkauft" werden können und nur in gutem Empfehlungsmarketing betrieben werden dürfen.

Dieses Empfehlungsprinzip bietet Stoff für gute Metaphern & Gleichnisse kennenlernen?

 

   

Rechtslage

Wer die gut ausgebaute Rechtslage genau verstehen will und verstehen, warum gute Firmen nur über Apotheken und Netzwerke erhältlich sind, der befasse sich mit .arzneimittel-und-recht.de

 

Der weisse Kittel
    und das Heilmittelgesetz

Des Pharmareferenten Arzt kittel? Natuerlich im weissen Kittel...Wie ein weisser Kittel den Beobachter zuviel Haut beschleiert, so schützt das Heilmittelgesetz den auf Oberflächlichkeit orientierten Verbraucher vor übertriebenen und extremen Heilaussagen. Fast so sicher wie Schweizer Banken sind somit Aussagen wie "Diese Pflaume heilt den Krebs." Krebsforschung :-) nur innerhalb von Arztpraxis, Apotheker oder Netzwerk zugänglich. Gerade in Ländern mit Dichter-Denker-Gartenzwergkultur legt man hohen Wert darauf, den Verbraucherschutz hierdurch zu stärken. In Ländern, die das Laissez faire auf die Fahnen geschrieben haben, ist man zwar freizügiger in Punkt Heilaussagen. Doch das sollte nicht hindern, sich mit den blickdichten Stoffen zu befassen, die so manches Vitalsein freigeben könnten. Wie Ärzte in Praxen nicht für Produkte werben dürfen, so darf man auch in Unternehmen nicht für Produkte werben, mit denen gleichzeitig ein Heilen assoziiert sein könnte.

Das beste gibts: Nur auf Empfehlung

Was in der Arztpraxis gilt, gilt auch in guten Empfehlungsnetzwerken. Hier darf auch der Focus nicht auf Verkauf und "Verdienen am Patienten" liegen, sondern auf der Schaffung eigener Mündigkeit, eigener Erfahrung. Genau hierfür ist es nicht ratsam Nutzen von Produkten "sofort und mit Fastfoodmentalität" zu erkennen, sondern sich VORHER mit den Grundlagen gesunder Ernährung, Prävention und persönlicher VORSORGE zu befassen. Gute Konzepte basieren nicht auf "schnell mal was verkaufen", wie auch oft in Hollandapotheken zu finden. Zum Glück lässt sich in der Informationsgesellschaft einfach eine Freischaltung und ein Kriterienkatalog für gute Gesundheitsprodukte anfragen.

Oder mit Weißem Kittel

Wer einen weissen Kittel trägt, ist priveligiert Zugang zu Vital-STOFF auch über den Ärztedienst Doccheck zu erhalten. Natürlich können Vitalstoffe keinen Arzt oder Apotheker ersetzen, wohl aber in ihren Bemühungen unterstützen, gemäß Hippokratischem Eid, Krankheiten zu vermeiden, und Gesundheit zu empfehlen. Menschen, die weder dem Schutz des Schweizer Heilmittelgesetzes noch von weissem Kittel gesegnet sind, dem sei aber empfohlen, sich an die Dinge langsam heranzutasten, die gute Gesundheitsprodukte bieten, die nicht "Halb" an Prävention herangehen, sondern, Gesundheit wieder zum GANZen bringen könnten. Mehr zur Annäherung im Fragenkatalog für ganzheitlich formulierte NahrungserGAENZung..

Entwicklung eigener Ganzheitskultur

ÄrztelateinDie Heilkunst sollte auch in der Tat in der Hand von Arzt oder Apotheker bleiben. Dieser Markt ist erstens stabil über viele Jahre gewachsen und zweitens erzeugt die Rechtslage des Heilmittelgesetzes eine neuartige Lifestylekultur, nicht im Fashion-Bereich vielleicht, wohl aber, bei Fragen nach "Stoffen des Lebens". Es kann Früchte tragen, seinen Mitmenschen und sich einen Gefallen zu tun, und diese Lifestylefashion in die Welt zu schwingen. Die aus dem Mittelalter bekannte EINHEIT VON KUNST, MEDIZIN & PHILOSOPHIE kann gerade in Ländern mit starkem Heilmittelgesetz eine neue Kultur des menschlicheren Umgangs generieren. Manche meinen zwar, das sei eine lache dich gesundSatire, doch der soll erstmal einen Fruchtcocktail trinken...

Früchte des Heilmittelgesetzes

Die Früchte des Heilmittelgesetzes mögen Menschen, die eher TV & Chips mögen, "nicht die Bohne" interessieren, erzeugen dennoch eine eigene Kultur des Umgangs mit Präventionsprodukten. Lieferant ist einer der wenigen Hersteller, die orthomolekulare Substanzen nach "9 statt 5 mal Obst- WHO-Standard" (WHO=World Health Organisation) formulieren. Vitalstoffe dieser Qualitätsstufe unterliegen des Heilmittelschutzes und dürfen nur über autorisierte Bezugsquellen bezogen werden. Auch Pharmagroßhandel können solche "Medizinprodukte" nur direkt beim Hersteller beziehen. Wer Bezieher ist, darf Produkte von Lieferant nicht mit Preisaufschlag weiterverkaufen, sondern NUR ALS TIPP WEITERGEBEN. Genau diese Preisstabiliät und bewusster VERZICHT AUF KLASSISCHE WERBUNG machen Produkte, die unter das Heilmittelgesetz fallen zu einem fruchtvollen Geheimtip, den kaum einer kennt, aber dennoch weltbeste "state of the art Qualität" zum fairen Preis sichert.

Statement von der Stiftung Gesundheit

Nicht alle glauben, dass es gut, ist, dass das Heilmittelgesetz eine neue Kultur des Umgangs mit Vorausschau förderere. Gerade in der Informationsgesellschaft kann es jedoch eine neue Kultur schaffen, sich über indirekten Vergleiche an das anzunähern was viele Vertreter manchmal kritisieren mögen.

Studie: Heilmittelwerbegesetz ist überholt
Gesetz „verhindert sinnvolle, sachgerechte Information“

Das Heilmittelwerbegesetz in seiner jetzigen Form ist nicht mehr zeitgemäß. Dies ist das Ergebnis einer von der Stiftung Gesundheit in Auftrag gegebenen Studie des Instituts für Gesundheits-System-Forschung (IGSF), Kiel.

Die Gutachter wiesen vor allem darauf hin, dass das HWG sinnvolle und sachgerechte Information durch Verbotsregeln verhindere. „Insbesondere bei Ausgrenzung bestimmter Behandlungsverfahren und Arzneimittel aus der gesetzlichen Krankenversicherung muss ein Leistungsanbieter jedoch ein Recht darauf haben, richtige, sachliche, verständliche und wissenschaftlich verlässliche Informationen direkt an den Patienten zu richten,“ so das Gutachten. Reglements wie das Verbot der bildlichen Darstellung von Personen in Berufskleidung seien nicht mehr zeitgemäß und daher reformbedürftig. Solche Abbildungen seien beispielsweise ohnehin schon gängige Praxis.

Auch dem Recht der Patienten auf Information und Markttransparenz steht das HWG entgegen: „Bei einer gestiegenen Eigenbeteiligung hat der Patient ein berechtigtes Interesse, auch durch informative Werbung zu erfahren, welche Behandlungsmethoden zu welchen Preisen auf dem Markt angeboten werden“, so die Studie. Patienten bräuchten verlässliche Angaben, um in der Lage zu sein, sinnvoll zu vergleichen und eigenverantwortlich zu entscheiden.

Anlaß der Überprüfung des HWG waren „immer wiederkehrende Rechtsstreitigkeiten, die weder den Leistungserbringern noch den Patienten dienen“, so Dr. jur. Frank A. Stebner, Justitiar der Stiftung Gesundheit.
http://www.stiftung-gesundheit.de/Presse

 
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