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Der
weisse Kittel
Das beste gibts: Nur auf Empfehlung Was in der Arztpraxis gilt, gilt auch in guten Empfehlungsnetzwerken. Hier darf auch der Focus nicht auf Verkauf und "Verdienen am Patienten" liegen, sondern auf der Schaffung eigener Mündigkeit, eigener Erfahrung. Genau hierfür ist es nicht ratsam Nutzen von Produkten "sofort und mit Fastfoodmentalität" zu erkennen, sondern sich VORHER mit den Grundlagen gesunder Ernährung, Prävention und persönlicher VORSORGE zu befassen. Gute Konzepte basieren nicht auf "schnell mal was verkaufen", wie auch oft in Hollandapotheken zu finden. Zum Glück lässt sich in der Informationsgesellschaft einfach eine Freischaltung und ein Kriterienkatalog für gute Gesundheitsprodukte anfragen. Oder mit Weißem Kittel Wer einen weissen Kittel trägt, ist priveligiert Zugang zu Vital-STOFF auch über den Ärztedienst Doccheck zu erhalten. Natürlich können Vitalstoffe keinen Arzt oder Apotheker ersetzen, wohl aber in ihren Bemühungen unterstützen, gemäß Hippokratischem Eid, Krankheiten zu vermeiden, und Gesundheit zu empfehlen. Menschen, die weder dem Schutz des Schweizer Heilmittelgesetzes noch von weissem Kittel gesegnet sind, dem sei aber empfohlen, sich an die Dinge langsam heranzutasten, die gute Gesundheitsprodukte bieten, die nicht "Halb" an Prävention herangehen, sondern, Gesundheit wieder zum GANZen bringen könnten. Mehr zur Annäherung im Fragenkatalog für ganzheitlich formulierte NahrungserGAENZung.. Entwicklung eigener Ganzheitskultur
Statement von der Stiftung GesundheitNicht alle glauben, dass es gut, ist, dass das Heilmittelgesetz eine neue Kultur des Umgangs mit Vorausschau förderere. Gerade in der Informationsgesellschaft kann es jedoch eine neue Kultur schaffen, sich über indirekten Vergleiche an das anzunähern was viele Vertreter manchmal kritisieren mögen. Studie: Heilmittelwerbegesetz ist überholt Das Heilmittelwerbegesetz in seiner jetzigen Form ist nicht mehr zeitgemäß. Dies ist das Ergebnis einer von der Stiftung Gesundheit in Auftrag gegebenen Studie des Instituts für Gesundheits-System-Forschung (IGSF), Kiel. Die Gutachter wiesen vor allem darauf hin, dass das HWG sinnvolle und sachgerechte Information durch Verbotsregeln verhindere. „Insbesondere bei Ausgrenzung bestimmter Behandlungsverfahren und Arzneimittel aus der gesetzlichen Krankenversicherung muss ein Leistungsanbieter jedoch ein Recht darauf haben, richtige, sachliche, verständliche und wissenschaftlich verlässliche Informationen direkt an den Patienten zu richten,“ so das Gutachten. Reglements wie das Verbot der bildlichen Darstellung von Personen in Berufskleidung seien nicht mehr zeitgemäß und daher reformbedürftig. Solche Abbildungen seien beispielsweise ohnehin schon gängige Praxis. Auch dem Recht der Patienten auf Information und Markttransparenz steht das HWG entgegen: „Bei einer gestiegenen Eigenbeteiligung hat der Patient ein berechtigtes Interesse, auch durch informative Werbung zu erfahren, welche Behandlungsmethoden zu welchen Preisen auf dem Markt angeboten werden“, so die Studie. Patienten bräuchten verlässliche Angaben, um in der Lage zu sein, sinnvoll zu vergleichen und eigenverantwortlich zu entscheiden. Anlaß der Überprüfung des HWG waren „immer wiederkehrende
Rechtsstreitigkeiten, die weder den Leistungserbringern noch den Patienten
dienen“, so Dr. jur. Frank A. Stebner, Justitiar der Stiftung Gesundheit. |
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